Begrenzung von Mieterhöhungen auch in Würzburg

Begrenzung von Mieterhöhungen auch in Würzburg
Würzburger Stadtrat beantragt die Aufnahme in die sog. „Kappungsgrenzensenkungsverordnung“.

Würzburg, 12. Juli 2013.

Seit dem 15.05.2013 ist in Bayern eine Verordnung in Kraft, in der in Ballungsräumen Mieterhöhungen statt bisher maximal 20% nur noch 15% innerhalb von 3 Jahren betragen dürfen („Kappungsgrenzensenkungsverordnung“ – siehe Pressemitteilung HSP vom 26.04.2013). Für die Stadt München gilt die Neuregelung bereits. „Begrenzung von Mieterhöhungen auch in Würzburg“ weiterlesen

Miethöhe: Senkung der Kappungsgrenze auch in Würzburg?

Miethöhe: Senkung der Kappungsgrenze auch in Würzburg?

Erhöhungen von Bestandsmieten auf die ortsübliche Vergleichsmiete sind grundsätzlich bis 20% innerhalb von 3 Jahren möglich. Die Bayerische Staatsregierung hat nun beschlossen, in Ballungsräumen Mieterhöhungen auf 15 % zu begrenzen.
Würzburg, 26. April 2013. In der Landeshauptstadt München wird die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete von 20% auf 15% innerhalb von 3 Jahren gesenkt. Eine entsprechende Verordnung wurde von der Staatsregierung beschlossen und soll am 15.05.2013 in Kraft treten.
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