09.08.2021
Neues zur Gebäude-AfA
Bis vor kurzem war regelmäßig die Arbeitshilfe zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück (Kaufpreisaufteilung) des Bundesfinanzministeriums (BMF) zum Zwecke der AfA zugrunde gelegt worden. Der Bundesfinanzhof hatte dann mit Beschluss vom 21.07.2020, IX R 26/19 diese Arbeitshilfe des BMF verworfen. Lesen Sie hierzu den Aufsatz unseres Sachverständigen Markus Stürzenberger auf Beck-Online. Häufig wurde mit dieser Arbeitshilfe der Steuerpflichtige benachteiligt.
Daraufhin hatte die Finanzverwaltung am 26.04.2021 eine neue Arbeitshilfe veröffentlicht (BMF Arbeitshilfe 2.0). Auch diese nachgebesserte Arbeitshilfe stößt in der Fachwelt auf heftige Kritik. Nach Auffassung von Steuerberatern und Grundstückssachverständigen erfüllt auch die neue Arbeitshilfe des BMF nicht die Vorgaben der BFH Rechtsprechung. Zusammenfassend wird an der neuen Arbeitshilfe kritisiert, dass die zur Auswahl stehenden Wertermittlungsverfahren in der Arbeitshilfe nicht rechtskonform angewandt werden.
Ein rechtskonformes Gutachten der HSP Sachverständigen sorgt dafür, dass die Steuerpflichtigen nicht benachteiligt werden und Ihre Möglichkeiten der Abschreibung für Abnutzung (AfA) angemessen ausschöpfen können.
Lesen Sie hierzu auch den Bericht der Stiftung Warentest vom 13.01.2021:
https://www.test.de/Vermietung-Regeln-fuer-Afa-Abschreibung-passen-oft-nicht-5204729-0/