Vereidigung Herr Stürzenberger

06.12.2017

Herr Stürzenberger öffentlich bestellt und vereidigt

Unser langjähriger Sachverständiger, Herr Dipl. Ing. (FH) Architekt Markus Stürzenberger ist durch die Industrie und Handelskammer Würzburg-Schweinfurt öffentlich bestellt und vereidigt worden.

Hierdurch wurde ihm eine überdurchschnittliche Qualifikation und Seriosität als Sachverständiger öffentlich-rechtlich zuerkannt.

Herr Stürzenberger ist nun einer von nur 8 öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für das Sachgebiet „Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken“ im IHK-Bezirk Würzburg-Schweinfurt.

Die Vereidigung und die Überreichung der Bestellungsurkunde wurde im Beisein von Assessor Mathias Plath durch den stellvertretenden Hauptgeschäftsführer der IHK Würzburg-Schweinfurt Jürgen Bode durchgeführt

v.l.n.r.: Mathias Plath, Markus Stürzenberger, Jürgen Bode  (Quelle: IHK Würzburg-Schweinfurt)

Vortrag: Rechte und Lasten für Bausachverständige beim BVS Unterfranken

19.04.2017

Vortrag:  Rechte und Lasten für Bausachverständige beim BVS Unterfranken

Am Freitag, 07. April 2017 fand eine weitere Fortbildungsveranstaltung der unterfränkischen Bezirksgruppe des Bundesverbandes öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger (BVS Bayern) zum Thema Rechte und Belastungen von Grundstücken statt.

Herr Markus Stürzenberger, Dipl. Ing. (FH) Architekt und Immobilienbewerter (lfS) vom Sachverständigenbüro für Bau und Immobilien HARTMANN SCHULZ PARTNER erläuterte den Kolleginnen und Kollegen die verschiedenen Arten von möglichen rechtlichen Belastungen bei Grundstücken. Kernthema waren die Auffindbarkeit und die rechtlichen Grundlagen. Konsequenzen in der Nutzung, die grundlegende Bewertungsmethodik und Gefahren in der Bewertung wurden ebenfalls vorgestellt.

Im Anschluss an den Vortrag wurden Einzelfälle der anwesenden Sachverständigen behandelt. Herr Markus Stürzenberger erläuterte unter Anderem den Umgang mit Nießbrauchsrechten, sowie Leibgedingen mit Wohnungsrecht und Wart- und Pflege-Vereinbarung.