Mangel wird nicht beseitigt: Wie bemisst sich der Schaden des Auftraggebers?

17. 12.2018

Mangel wird nicht beseitigt:

Wie bemisst sich der Schaden des Auftraggebers?

Wir Bausachverständige erhalten typischerweise die Fragestellung:

  • Liegt der/die behaupteten Mängel vor?

Welche Mängel liegen vor?

  • Wie hoch sind die Mängelbeseitigungskosten?
  • Alternativ: Welcher Minderwert liegt aufgrund der/des Mangels vor?
  • Wie hoch sind die Mängelbeseitigungskosten?
  • Alternativ: Welcher Minderwert liegt aufgrund der/des Mangels vor?

Zu dieser Thematik hat der Bundesgerichtshof am 22.02.2018 ein Grundsatzurteil gefällt. Danach kann der Auftraggeber, der einen Mangel nicht beseitigen lässt keinen Schadensersatz fordern in Höhe der geschätzten Mangelbeseitigungskosten.

Der Auftraggeber hat als Ersatz nur zwei Möglichkeiten wie folgt:

  • Berechnung des Wertes der mangelfreien Sache und Ermittlung des tatsächlichen Wertes der mangelhaften Sache. Die Differenz wäre der Schadensersatz (= Gesamtvermögensbilanz).
  • Berechnung des Minderwertes durch den/die Mängel in Anlehnung an §§ 634 Nr.3, 638 BGB anhand der vereinbarten Vergütung (übliche Minderwertermittlung). Bei Bedarf ist dieser mangelbedingte Minderwert in Anlehnung an § 287 der Zivilprozessordnung zu schätzen. Dabei können die Vergütungsanteile der mangelhaften Leistung zugrunde gelegt werden. Lassen sich diese Vergütungsanteile nicht aus dem Vertrag ermitteln, sind diese zu schätzen.

Diese neue Rechtsprechung wird nach der Fachliteratur von den Gerichten konsequent umgesetzt, z.B. am Oberlandesgericht Frankfurt mit Urteil vom 31.08.2018 – 13 U 191/16.

Lässt der Auftraggeber den Mangel nicht beseitigen so ist bei der Forderung des Schadensersatzes an den Auftragnehmer das beim Auftraggeber verbleibende Material mit zu berücksichtigen, soweit dies noch einen wirtschaftlichen Wert hat.

BGH, Urt. v. 22.02.2018 – VII ZR 46/17 –

HARTMANN SCHULZ PARTNER
Die Sachverständigen für Bau und Immobilien
Annastraße 28
97072 Würzburg
Telefon 0931/705070-0
Fax 0931/705070-9
info@hartmann-schulz-partner.de
www.hartmann-schulz-partner.de

„Mietpreisbremse – Ein Gesetz zum Schutz der Mieter?“

22.10.2018

„Mietpreisbremse – Ein Gesetz zum Schutz der Mieter?“

In Zeiten knappen Wohnraums in Ballungszentren und rasant steigenden Mieten ist der Begriff “Mietpreisbremse” in Deutschland zum Schlagwort geworden.

Allerdings weiß kaum einer, wie diese Regulierung der Mietpreise wirklich funktioniert und inwieweit der Otto-Normal-Mieter davon betroffen ist. Daher hat der Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V., einen umfangreichen Ratgeber “Mietpreisbremse – Ein Gesetz zum Schutz der Mieter?” veröffentlicht. Hier werden u.a. die folgenden Informationen bereitgestellt:

  • Rechtliche Grundlagen für die Mietpreisbremse
  • Rechtliche Grundlage
  • Bundesländer mit Mietpreisbremse
  • Ortsübliche Miete, Indexmiete oder Staffelmiete
  • Auswirkungen & Nachteile der Mietpreisbremse uvm.

Den kostenlosen Ratgeber des Berufsverbandes der Rechtsjournalisten e.V. finden Sie unter https://www.mietminderung.net/mietpreisbremse/.

 

HARTMANN SCHULZ PARTNER
Die Sachverständigen für Bau und Immobilien
Annastraße 28
97072 Würzburg
Telefon 0931/705070-0
Fax 0931/705070-9
info@hartmann-schulz-partner.de
www.hartmann-schulz-partner.de

Neue Checkliste zur Wertermittlung

30.04.2018

Neue Checkliste zur Wertermittlung

Eigentümer können mit einer neuen Checkliste prüfen, ob ein Immobiliengutachten in Form und Inhalt korrekt ist. Der Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V., der b.v.s, stellt die Liste auf seiner Website (www.bvs-ev.de) zu Verfügung.

Werden bestimmte Punkte mit einem „Nein“ beantwortet, sollten Verbraucher die Qualität des Gutachtens kritisch hinterfragen.

 

HARTMANN SCHULZ PARTNER
Die Sachverständigen für Bau und Immobilien
Annastraße 28
97072 Würzburg
Telefon 0931/705070-0
Fax 0931/705070-9
info@hartmann-schulz-partner.de
www.hartmann-schulz-partner.de

Vereidigung Herr Stürzenberger

06.12.2017

Herr Stürzenberger öffentlich bestellt und vereidigt

Unser langjähriger Sachverständiger, Herr Dipl. Ing. (FH) Architekt Markus Stürzenberger ist durch die Industrie und Handelskammer Würzburg-Schweinfurt öffentlich bestellt und vereidigt worden.

Hierdurch wurde ihm eine überdurchschnittliche Qualifikation und Seriosität als Sachverständiger öffentlich-rechtlich zuerkannt.

Herr Stürzenberger ist nun einer von nur 8 öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für das Sachgebiet „Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken“ im IHK-Bezirk Würzburg-Schweinfurt.

Die Vereidigung und die Überreichung der Bestellungsurkunde wurde im Beisein von Assessor Mathias Plath durch den stellvertretenden Hauptgeschäftsführer der IHK Würzburg-Schweinfurt Jürgen Bode durchgeführt

v.l.n.r.: Mathias Plath, Markus Stürzenberger, Jürgen Bode  (Quelle: IHK Würzburg-Schweinfurt)

Soziales Engagement – Unterstützung der Handballjugend der DJK Waldbüttelbrunn

20.11.2017

Soziales Engagement

Unterstützung der Handballjugend der DJK Waldbüttelbrunn

Bereits im Sommer 2017 wurden wir darauf aufmerksam, dass die männliche C-Jugend der DJK Waldbüttelbrunn, Abteilung Handball, einen Sponsor für die neuen Trikots sucht.

Spontan erklärten wir uns bereit, den Kauf der Trikots zu unterstützen.

Schon zum Start in die neue Saison 2017/18 waren die neuen Trikots einsatzbereit.

Wir sind stolz darauf, dass die starke C-Jugend Waldbüttelbrunn, trainiert von Jonathan Hansen, in der ÜBOL (Übergreifende Bezirksoberliga) mit uns an den Start geht.

Besonders gefreut haben wir uns über das persönliche Dankeschön in unserem Büro.

Wir wünschen viel Erfolg für die laufende Saison und drücken für die „Weltmeisterschaft“ in Lund/Schweden, den LUNDASPELEN since 1978; im Dezember 2017 die Daumen.

(v. l. Lukas, Petra, Mo, Lennard, Daniel, Dipl. Ing. Stephan Schulz)

Vortrag: Rechte und Lasten für Bausachverständige beim BVS Unterfranken

19.04.2017

Vortrag:  Rechte und Lasten für Bausachverständige beim BVS Unterfranken

Am Freitag, 07. April 2017 fand eine weitere Fortbildungsveranstaltung der unterfränkischen Bezirksgruppe des Bundesverbandes öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger (BVS Bayern) zum Thema Rechte und Belastungen von Grundstücken statt.

Herr Markus Stürzenberger, Dipl. Ing. (FH) Architekt und Immobilienbewerter (lfS) vom Sachverständigenbüro für Bau und Immobilien HARTMANN SCHULZ PARTNER erläuterte den Kolleginnen und Kollegen die verschiedenen Arten von möglichen rechtlichen Belastungen bei Grundstücken. Kernthema waren die Auffindbarkeit und die rechtlichen Grundlagen. Konsequenzen in der Nutzung, die grundlegende Bewertungsmethodik und Gefahren in der Bewertung wurden ebenfalls vorgestellt.

Im Anschluss an den Vortrag wurden Einzelfälle der anwesenden Sachverständigen behandelt. Herr Markus Stürzenberger erläuterte unter Anderem den Umgang mit Nießbrauchsrechten, sowie Leibgedingen mit Wohnungsrecht und Wart- und Pflege-Vereinbarung.

Eduard Hartmann ist 1. Vorsitzender im BVS Bayern

15.03.2017

Eduard Hartmann ist 1. Vorsitzender im BVS Bayern

Am Freitag, 10. März 2017 fand im Salzstadel Regensburg die Mitgliederversammlung des Sachverständigenverbandes BVS-SACHVERSTÄNDIGE Bayern statt. Turnusgemäß fanden auch Neuwahlen des Vorstandes statt.

Herr Dipl. Ing. (FH) Eduard Hartmann, Mitinhaber des Sachverständigenbüros HARTMANN SCHULZ PARTNER, wurde mit großer Mehrheit zum 1. Vorsitzenden des Sachverständigenverbandes BVS-SACHVERSTÄNDIGE Bayern gewählt.

Der neue Vorstand des BVS-Sachverständige Bayern, v.l.n.r.: Schatzmeister Michael Bieber, stellv. Schatzmeiserin Christiane Herget, 2. Vorsitzender Eugen Haberkorn, 1. Vorsitzender Eduard Hartmann

BVS „Abdichtungstage“ – Vorstellung der neuen Normen-Reihe E DIN 18531 – 18535

15.02.2017

BVS „Abdichtungstage“ – Vorstellung der neuen Normen-Reihe E DIN 18531 – 18535

Die Abdichtungsnormen für die Bauwerksabdichtung und die Innenraumabdichtungen wurden überarbeitet. Derzeit werden diese neu konzipiert und veröffentlicht. Um Sicherheit in der Anwendung der neuen Normen bei den Bauschaffenden zu erlangen, wurde eine Weiterbildungsmaßnahme von Herr Dipl. Ing. (FH) Eduard Hartmann, Mitinhaber des Sachverständigenbüros HARTMANN SCHULZ PARTNER initiiert,

den bayerischen Abdichtungstag.

Hierbei wurde besonderer Wert auf eine Kombination aus theoretischem Vortrag zu den neuen Abdichtungsnormen aus erster Hand sowie auf eine praxisorientierte Schulung in geeigneten Räumen durch die Dichtungsmassenhersteller gelegt.

Diese Informationsveranstaltung wird über die b.v.s – Akademie organisiert. Herr Hartmann, Fachgruppenleiter des BVS Bau, und sein LVS-Kollege, Herr Hinterheller, moderieren die beiden Veranstaltungen in Stockdorf bei München am 19.04.2017 sowie am 20.04.2017 in Nürnberg-Wethendorf.

Update vom 19.04.2017:

Vortrag: Restnutzungsdauer und AfA bei den Kölner Wertermittlertagen

16.09.2016

Vortrag:  Restnutzungsdauer und AfA  bei den Wertermittlertagen

Vom 07. bis 08. September fanden die vom Bundesanzeiger Verlag und dem TÜV Rheinland veranstalteten 2. Wertermittlertage in Köln statt.

2 Tage referierten zahlreiche Experten und Sachverständige aus dem Bereich der Immobilienwertermittlung und tauschten Erfahrungen aus.

Unter Anderem wurden Unschärfen der Marktwertermittlung von Professor Wolfgang Kleiber vorgetragen. Nachdem Frau Dr. rer. pol. Daniela Schaper Aktuelle Entwicklungen zum Thema Kaufpreisaufteilung in Bodenwertanteil und Gebäudewertanteil aufzeigte, referierte Stephan Schulz über den Zusammenhang zwischen der tatsächlichen Restnutzungsdauer von Immobilien und der Absetzung für Abnutzung (AfA). Der Vortrag von Herrn Regierungsrat Wilfried Mannek zur steuerlichen Bedarfsbewertung rundete diesen Themenbereich ab.