Pressemitteilung: Gesetzliche Begrenzung von Mietsteigerungen geplant

Pressemitteilung: Gesetzliche Begrenzung von Mietsteigerungen geplant

Erhöhungen der Bestandsmieten sollen auf 15 Prozent innerhalb von 4 Jahren begrenzt werden, so die Absicht der SPD. Neuvermietungen sollen zudem nicht mehr als 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen und Sanierungskosten sollen jährlich nur mit maximal 9 Prozent auf den Mieter umgelegt werden dürfen.

Würzburg, 25. Januar 2013. Um Mietsteigerungen im Wohnungsbau zu begrenzen, dürfen Bundesländer – laut Bundestagsbeschluss vom 13. Dezember – einzelne Gebiete festlegen, in denen die Mieterhöhungen statt bisher 20 Prozent innerhalb von drei Jahren nur noch maximal 15 Prozent betragen.

Eine generelle Begrenzung der Erhöhungen bei Bestandsmieten auf 15 Prozent innerhalb von 4 Jahren beabsichtigt nun die SPD, die nach der Landtagswahl in Niedersachsen ihre Mehrheit im Bundesrat nutzen möchte. Neuvermietungen sollen nicht mehr als 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Zudem möchte die SPD, dass Sanierungskosten jährlich nur mit maximal 9 Prozent auf den Mieter umgelegt werden dürfen.

Nach Einschätzung der Mietenexperten des Sachverständigenbüros Hartmann Schulz Partner in Würzburg, ist aufgrund der veränderten Machtverhältnisse nach der Landtagswahl in Niedersachsen, zeitnah nicht mit einer rechtsverbindlichen Umsetzung der Mietrechtsänderungen zu rechnen. Auch sei die Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete vielerorts nicht bekannt, zumal viele Kommunen keinen qualifizierten Mietspiegel (in Bayern jede zweite Großstadt) führen. Die Folge sind häufig Mietstreitigkeiten, aber auch Mieten, die aus Unkenntnis der ortsüblichen Vergleichsmiete nicht angepasst werden. Der finanzielle Schaden liege häufig beim Eigentümer. Vermietern empfiehlt Stephan Schulz, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger mit Schwerpunkt Immobilienbewertungen, in naher Zukunft – und damit nach gegenwärtiger Rechtslage – eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete durchzuführen.

„Die verbindliche Einführung (qualifizierter) Mietspiegel für Wohnraum ist notwendiger Bestandteil einer wirksamen Mietrechtsreform“, informiert Schulz, „Mieterhöhungen werden dann zwar in der Regel häufiger durchgeführt, jedoch in wesentlich kleineren Schritten, da ein Eigentümer wohl nicht warten würde, bis die ortsübliche Vergleichsmiete 15 Prozent oder gar 20 Prozent über der Miete seines Objektes liegt.“ Neuvermietungen würden möglicherweise sogar niedriger abgeschlossen, wäre dem Mietinteressent die ortsübliche Vergleichsmiete bekannt. Die Einführung von Höchstgrenzen würde sich erübrigen, so der Experte.

Dem Vorwurf an die Politik, für zu wenig günstigen Wohnraum zu sorgen, kann durch die Einführung (qualifizierter) Mietspiegel entgegengetreten werden. Für Investoren stellt darüber hinaus ein transparenter Mietmarkt ein zusätzliches Qualitätsmerkmal dar.

Über HARTMANN SCHULZ PARTNER: Das Sachverständigenbüro bietet verlässliche Antworten auf Fragen rund um das Bau- und Immobilienwesen. Zusätzlich zur Kernkompetenz Mietgutachten beraten die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen insbesondere zu Bauschäden und Immobilienbewertung.

Geplante Begrenzung von Mietsteigerungen

Situation:

Um Mietsteigerungen im Wohnungsbau zu begrenzen, hat der Bundestag am 13.12.2012 beschlossen, dass die Länder einzelne Gebiete festlegen dürfen, in denen die möglichen Mieterhöhungen von 20% auf 15% innerhalb von drei Jahren reduziert wird. Nach der Landtagswahl in Niedersachsen möchte nun die SPD ihre Mehrheit im Bundesrat nutzen, um eine Begrenzung von Mieterhöhungen bei Bestandsmieten generell auf 15% innerhalb von vier Jahren festzulegen. Neuvermietungen sollen nicht mehr als 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen dürfen. Darüber hinaus möchte die SPD durchsetzen, dass von Sanierungskosten maximal 9% jährlich auf den Mieter umgelegt werden dürfen.

Unser Rat als Mietenexperten:

Mit einer rechtsverbindlichen Umsetzung der Mietrechtsänderungen ist auch aufgrund der veränderten Machtverhältnisse nach der Landtagswahl in Niedersachsen zeitnah nicht zu rechnen. Zudem ist die Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete vielerorts nicht bekannt, da viele Kommunen keinen qualifizierten Mietspiegel führen (in Bayern: Jede zweite Großstadt). Die Folge sind häufig Mietstreitigkeiten, aber auch Mieten, die aus Unkenntnis der ortsüblichen Vergleichsmiete nicht angepasst werden. Der Schaden liegt häufig beim Eigentümer.

Die verbindliche Einführung (qualifizierter) Mietspiegel für Wohnraum ist notwendiger Bestandteil einer wirksamen Mietrechtsreform. Mieterhöhungen werden dann zwar in der Regel häufiger durchgeführt, jedoch in wesentlich kleineren Schritten, da ein Eigentümer wohl nicht warten würde, bis die ortsübliche Vergleichsmiete 15% oder gar 20% über der Miete seines Objektes liegt. Neuvermietungen würden möglicherweise niedriger abgeschlossen werden, wenn dem Mietinteressent die ortsübliche Vergleichsmiete bekannt wäre. Die Einführung von Höchstgrenzen würde sich erübrigen.

Dem Vorwurf an die Politik, für zu wenig günstigen Wohnraum zu sorgen kann durch die Einführung (qualifizierter) Mietspiegel entgegengetreten werden. Darüber hinaus stellt ein transparenter Mietmarkt für Investoren ein zusätzliches Qualitätsmerkmal dar.

Vermietern empfehlen wir, zeitnah eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete nach gegenwärtigen Rechtslage durchzuführen.

Entwurf eines Gesetzes über die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum und über die vereinfachte Durchsetzung von Räumungstiteln (Mietrechtsänderungsgesetz – MietRÄndG) vom 15.08.2012, Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (6. Ausschuss) des Bundestages vom 12.12.12, Positionspapier zur Klausur der SPD-Bundestagsfraktion 9. bis 11. Januar 2013