Immobilienbewertung Bayreuth

HSP – Ihre Spezialisten für die Bau- und Immobilienbewertung in Bayreuth

Für die sachgemäße Bewertung von Immobilien, also von bebauten und unbebauten Grundstücken ebenso wie für grundstücksgleiche Rechte, zu denen beispielsweise Erbbau-, Wohnungs- oder sonstige Nutzungsrechte zählen, gelten verbindliche Rechtsnormen. Diese stellen sicher, dass unsere Immobilienbewertung in Bayreuth einen realistischen Markt- oder Verkehrswert zum Ergebnis hat. So werden beispielsweise neben technischen und wirtschaftlichen auch rechtliche Aspekte in die Wertermittlung einbezogen.

Umso wichtiger ist es, dass eine solche Bewertung durch Spezialisten, nämlich Sachverständige für Grundstücks- und Immobilienbewertungen, vorgenommen werden. Für die Immobilienbewertung in Bayreuth und Umgebung stehen Ihnen die erfahrenen und kompetenten HSP-Sachverständigen zur Verfügung – und das sowohl für gewerbliche als auch für private Bewertungsaufträge.

Team aus Immobiliensachverständigen

Worauf ist bei einer Immobilienbewertung in Bayreuth zu achten?

Immobilien- und Grundstücksbewertungen sollten ebenso wie Verkehrswertgutachten von sachkundigen und vor allem erfahrenen Immobiliensachverständigen erstellt werden. Das Problem: In Deutschland sind die Berufsbezeichnungen Gutachter und Sachverständiger nicht geschützt – werden sie verwendet, erlauben sie daher keinen eindeutigen Rückschluss auf Qualifikation und Kompetenzen des Ausführenden.

Erst mit der öffentlichen Bestellung sowie Vereidigung als Sachverständiger gehen Sie sicher, einen qualifizierten Experten vor sich zu haben – so die deutsche Gesetzgebung. Sie erkennen diese anhand des geschützten Gütesiegels, das ausschließlich die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen nutzen dürfen, die nicht nur ihre persönliche Eignung gegenüber der zuständigen Bestellungskörperschaft unter Beweis gestellt haben, sondern auch ihre langjährigen Erfahrungen und eine fundierte Sachkunde.

Im Fall HSP ist die Industrie- und Handelskammer Würzburg-Schweinfurt für die Überwachung und Gewährleistung der Expertise zuständig: Gewerbliche und private Auftraggeber können ebenso wie Behörden und Gerichte davon ausgehen, dass die beauftragten Verkehrswertgutachten in jedem Fall von vertrauenswürdigen, zuverlässigen und vor allem hochqualifizierten HSP-Sachverständigen realisiert werden.

Bei HSP wird diese Expertise durch die Industrie- und Handelskammer Würzburg-Schweinfurt überwacht und gewährleistet. Diese stellt sicher, dass Gerichten und Behörden sowie gewerblichen und privaten Auftraggebern für die Erstellung von Verkehrswertgutachten in Bayreuth hochqualifizierte, vertrauenswürdige und absolut integre Sachverständige zur Verfügung stehen.

Gütesiegel der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen

 

HSP Bau- und Immobiliensachverständige: unsere Immobilienbewertung in Bayreuth

Wie viel Ihre Immobilie aktuell wert ist und wie sich das Ergebnis bilanzrechtlich oder steuerlich auswirkt – all diese Fragen beantworten Ihnen unsere öffentlich bestellten und vereidigten HSP-Sachverständigen auf der Grundlage ihrer Erfahrungen, ihrer fundierten Kompetenzen und unter Berücksichtigung des geltenden Rechtsrahmens:

Steuerliche Immobilienbewertung in Bayreuth

Für die Anschaffung von Anlageimmobilien, die regelmäßige Einkünfte einspielen sollen, können Sie eine Absetzung für Abnutzung (AfA) geltend machen – und zwar für den auf das Gebäude entfallenden Teil der Anschaffungskosten. Schon bei der realistischen Aufteilung des Gesamtkaufpreises auf Grundstück einerseits und Gebäude andererseits empfiehlt sich die Einschaltung eines Spezialisten für die Immobilienbewertung: Der Bundesfinanzhof hat nämlich das bis vor Kurzem gültige Arbeitstool, das vom Bundesministerium für Finanzen bereitgestellt worden war, verworfen – siehe Urteil IX R 26/19 vom 21.01.2020. Der Grund: Steuerpflichtige wurden in zu vielen Fällen benachteiligt.

Selbstverständlich beraten wir Sie umfassend dazu, wie sich der Kaufpreis für Ihre Immobilie nach EStG § 7 Abs. 4 Satz 1 in Bezug auf die AfA aufteilen lässt: Zählen Gebäude zum Betriebsvermögen und werden nicht zu Wohnzwecken genutzt, können Sie regelmäßig 3% der darauf entfallenden Herstellungs- oder Anschaffungskosten steuerlich geltend machen. Die rechnerische Nutzungsdauer beläuft sich somit auf 33,3 Jahre – allerdings kann die Realität ganz anders aussehen. Wir können sachverständig entsprechend den Vorschriften aus EStG § 7 Abs. 4 Satz 2 ermitteln, wie sich die Nutzungsdauer für Ihr Gebäude tatsächlich darstellt – und damit die Grundlage dafür schaffen, dass Sie einen höhen Satz bei der Abschreibung nutzen dürfen. Fordern Sie einfach unsere Expertise an!

Ein weiterer häufiger Grund für die Erstellung von Verkehrswertgutachten sind Erbauseinandersetzungen und die Bemessung von Pflichtteilen bei Immobilien im Betriebsvermögen. Statt der steuerlichen Bewertung geht es beim Betriebsvermögen um den gemeinen Wert, der in der Regel im Vergleich zur steuerlichen Bewertung niedriger ausfällt. Selbstverständlich führen wir
als öffentliche bestellte und vereidigte Sachverständige auch diese Immobilienbewertung in Bayreuth zur Vorlage bei der Finanzverwaltung durch – Sie können sich auf uns verlassen.

Fundierte Wertermittlung für Bilanzierung und Finanzinvestitionen

Unsere Immobilienbewertung in Bayreuth umfasst ebenso qualifizierte Wertgutachten für Grundstücke und Gebäude zur Bilanzierung oder Wertermittlung von Finanzinvestitionen. Bei Bedarf nutzen wir dazu die International Accounting Standards 40 (IAS 40), sodass Sie belastbare Ergebnisse erhalten.

Verkehrswertgutachten für Immobilien und Grundstücke

Insbesondere für Immobilienkäufe oder -verkäufe erstellen wir im Rahmen unserer Immobilienbewertung in Bayreuth objektive Verkehrswertgutachten.

Dazu nutzen wir eines der drei in Deutschland üblichen und durch die Richtlinien der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) genormten Wertermittlungsverfahren:

Vergleichswertverfahren

In diesem Fall ziehen wir die erlösten Kaufpreise von Immobilien heran, die sich hinreichend vergleichen lassen – und leiten daraus den aktuellen Marktwert ab.

Sachwertverfahren

Die Normalherstellungskosten und der im Vergleichswertverfahren ermittelte Bodenwert sind Berechnungsgrundlagen bei dieser Wertermittlung, die insbesondere bei selbstgenutzten Immobilien eingesetzt wird.

Ertragswertverfahren

Diese Methode kombiniert die Berechnung des Gebäudewertes auf der Basis des realisierten Ertrags und die Ermittlung des Grundstückswertes im Vergleichswertverfahren. Damit lassen sich vor allem gewerblich genutzte Objekte sowie Betreiberimmobilien wie Krankenhäuser und Hotels bewerten.

 

Immobilienkomplex mit Bäumen | Immobilienbewertung Köln

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