HSP – Ihre Sachverständigen für Bau- und Immobilienbewertung in Aschaffenburg
Eine Immobilienbewertung ist eine durch Rechtsnormen geregelte Wertermittlung für bebaute und unbebaute Grundstücke sowie grundstücksgleiche Rechte (z. B. Erbbaurechte, Wohnungsrechte und sonstige Nutzungsrechte). Sachverständig durchgeführt, dient die Immobilienbewertung (die auch als Grundstücksbewertung bezeichnet wird) der Errechnung vom Marktwert bzw. Verkehrswert der Immobilie. Berücksichtigt werden hierbei neben wirtschaftlichen und technischen auch rechtliche Eigenschaften des Bewertungsobjektes.
Eine Grundstücks- bzw. Immobilienbewertung sollte stets durch qualifizierte Sachverständige für Grundstücksbewertungen durchgeführt werden. In Aschaffenburg stehen privaten und gewerblichen Auftraggeber die überregional tätigen Sachverständigen von HSP zur Seite, um auf Grundlage von nationalen und internationalen Bewertungsstandards Wertermittlungen durchzuführen.
Immobilienbewertung Aschaffenburg: Wer führt eine Immobilienbewertung durch?
Immobilien- bzw. Grundstücksbewertungen sowie die Erstellung von Verkehrswertgutachten sollten durch einen Immobiliensachverständigen mit besonderer Sachkunde und mehrjähriger Berufserfahrung durchgeführt werden. Allerdings sind die Bezeichnungen „Sachverständiger“ und „Gutachter“ in Deutschland nicht geschützt. Daher lassen sich aus der Berufsbezeichnung allein keine Schlüsse auf die Fachkompetenz oder Qualifikation ziehen.
Die deutsche Gesetzgebung sieht für besonders qualifizierte Experten die öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständige vor. Diese wird durch das geschützte Gütesiegel für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige kenntlich gemacht. Dieses Siegel wird nur an Sachverständige vergeben, die neben ihrer persönlichen Eignung langjährige praktische Erfahrung und besondere Sachkunde gegenüber der jeweiligen Bestellungskörperschaft nachgewiesen haben.
HSP Bau- und Immobiliensachverständige: Unsere Leistungen für Aschaffenburg
Was ist Ihre Immobilie wert? Und wie ist dieser Wert steuerlich oder bilanzrechtlich zu berücksichtigen? Für diese und viele weitere Fragestellungen rund um die Immobilienbewertung stehen Ihnen unsere öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen mit Sachverstand, Erfahrung und dem Blick für das große Ganze zur Seite.
Wie wird der Verkehrswert ermittelt?
In Deutschland sind drei Wertermittlungsverfahren durch die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) normiert:
- Das Vergleichswertverfahren, das die Kaufpreise von hinreichend übereinstimmenden Vergleichsgrundstücken heranzieht, wird vor allem bei unbebauten Grundstücken und Eigentumswohnungen angewendet.
- Das Sachwertverfahren, bei dem der Wert von baulichen Anlagen (Gebäude, Betriebseinrichtung, Außenbereich, sonstige Anlagen) nach den Normalherstellungskosten ermittelt wird und der Bodenwert nach dem Vergleichswertverfahren, kommt vor allem bei selbstgenutzten Immobilien zur Anwendung.
- Das Ertragswertverfahren, bei dem der Gebäudewert auf Grundlage des Ertrags und der Grundstückswert über das Vergleichswertverfahren ermittelt wird, wird bei Gewerbeobjekten und Betreiberimmobilien (z. B. Hotels oder Krankenhäuser) angewendet.
Benötigen Sie eine Immobilienbewertung in Aschaffenburg?
Dann freuen wir uns über Ihren Anruf unter 06021-4 41 81 00. Gerne können Sie uns Ihr Anliegen (auch außerhalb unserer Bürozeiten) über unser Kontaktformular unverbindlich zukommen lassen. Bitte teilen Sie uns mit, wann wir Sie zurückrufen dürfen und was wir konkret für Sie tun können.