Immobilienbewertung Aschaffenburg

HSP – Ihre Sachverständigen für Bau- und Immobilienbewertung in Aschaffenburg

Eine Immobilienbewertung ist eine durch Rechtsnormen geregelte Wertermittlung für bebaute und unbebaute Grundstücke sowie grundstücksgleiche Rechte (z. B. Erbbaurechte, Wohnungsrechte und sonstige Nutzungsrechte). Sachverständig durchgeführt, dient die Immobilienbewertung (die auch als Grundstücksbewertung bezeichnet wird) der Errechnung vom Marktwert bzw. Verkehrswert der Immobilie. Berücksichtigt werden hierbei neben wirtschaftlichen und technischen auch rechtliche Eigenschaften des Bewertungsobjektes.

Eine Grundstücks- bzw. Immobilienbewertung sollte stets durch qualifizierte Sachverständige für Grundstücksbewertungen durchgeführt werden. In Aschaffenburg stehen privaten und gewerblichen Auftraggeber die überregional tätigen Sachverständigen von HSP zur Seite, um auf Grundlage von nationalen und internationalen Bewertungsstandards Wertermittlungen durchzuführen.

Team aus Immobiliensachverständigen

Immobilienbewertung Aschaffenburg: Wer führt eine Immobilienbewertung durch?

Immobilien- bzw. Grundstücksbewertungen sowie die Erstellung von Verkehrswertgutachten sollten durch einen Immobiliensachverständigen mit besonderer Sachkunde und mehrjähriger Berufserfahrung durchgeführt werden. Allerdings sind die Bezeichnungen „Sachverständiger“ und „Gutachter“ in Deutschland nicht geschützt. Daher lassen sich aus der Berufsbezeichnung allein keine Schlüsse auf die Fachkompetenz oder Qualifikation ziehen.

Die deutsche Gesetzgebung sieht für besonders qualifizierte Experten die öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständige vor. Diese wird durch das geschützte Gütesiegel für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige kenntlich gemacht. Dieses Siegel wird nur an Sachverständige vergeben, die neben ihrer persönlichen Eignung langjährige praktische Erfahrung und besondere Sachkunde gegenüber der jeweiligen Bestellungskörperschaft nachgewiesen haben.

Bei HSP wird diese Expertise durch die Industrie- und Handelskammer Würzburg-Schweinfurt überwacht und gewährleistet. Diese stellt sicher, dass Gerichten und Behörden sowie gewerblichen und privaten Auftraggebern für die Erstellung von Verkehrswertgutachten in Aschaffenburg hochqualifizierte, vertrauenswürdige und absolut integre Sachverständige zur Verfügung stehen.

Gütesiegel der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen

 

HSP Bau- und Immobiliensachverständige: Unsere Leistungen für Aschaffenburg

Was ist Ihre Immobilie wert? Und wie ist dieser Wert steuerlich oder bilanzrechtlich zu berücksichtigen? Für diese und viele weitere Fragestellungen rund um die Immobilienbewertung stehen Ihnen unsere öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen mit Sachverstand, Erfahrung und dem Blick für das große Ganze zur Seite.

Steuerliche Wertermittlung

Haben Sie eine Immobilie mit dem Ziel erworben, damit Einkünfte zu erzielen, können Sie die Anschaffungskosten als AfA (Absetzung für Abnutzung) steuerlich geltend machen, allerdings nur die Anschaffungskosten des Gebäudes. Um den Gesamtkaufpreis von Gebäude und Grundstück aufzuteilen, sollten Sie einen qualifizierten Sachverständigen für die Immobilienbewertung einschalten. Das Arbeitstool des Bundesministeriums für Finanzen wurde erst kürzlich vom Bundesfinanzgericht verworfen (BFH 21.01.2020, IX R 26/19). Es benachteiligt den Steuerpflichtigen in vielen Fällen. Wir beraten Sie umfassend zur Kaufpreisaufteilung für AfA nach EstG § 7 Abs. 4 Satz 1.

Die Höhe der AfA bei Gebäuden, die zum Betriebsvermögen zählen und nicht als Wohnraum genutzt werden, beträgt in der Regel 3 % der anteiligen Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Daraus ergibt sich eine Nutzungsdauer von 33,3 Jahren, die allerdings nicht in jedem Fall der tatsächlichen Nutzungsdauer entspricht. In Ihrem Auftrag ermitteln wir sachverständig die tatsächliche Nutzungsdauer gemäß den Vorgaben aus EstG § 7 Abs. 4 Satz 2 mit Ihrem Ziel eines höheren Abschreibungssatzes.

Bei Erbauseinandersetzungen und der Bestimmung von Pflichtteilen sind häufig auch Immobilien im Betriebsvermögen betroffen. Bei Grundstücken und Immobilien sollte dabei der Verkehrswert errechnet werden, wobei der Steuerpflichtige – abweichend von den steuerlichen Bewertungsmethoden – einen niedrigeren gemeinen Wert im Betriebsvermögen ansetzen kann. Als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständig erstellen wir zuverlässig qualifizierte Verkehrswertgutachten für die Finanzverwaltung in Aschaffenburg.

Wertermittlung für Finanzinvestitionen und Bilanzierungen

Im Rahmen der Wertermittlung für die Bilanzierung von Grundstücken und Gebäuden oder zur Bewertung von Finanzinvestitionen erstellen wir in Ihrem Auftrag qualifizierte Gutachten, z. B. im Rahmen der Einkommen- oder Erbschaftsteuer, oder ermitteln den Verkehrswert auf Grundlage der International Accounting Standards 40 (IAS 40).

Verkehrswertgutachten Immobilien

Für den Kauf oder Verkauf von Immobilien in Aschaffenburg ermitteln wir objektiv den Verkehrswert und erstellen Ihnen ein Verkehrswertgutachten.

Wie wird der Verkehrswert ermittelt?

In Deutschland sind drei Wertermittlungsverfahren durch die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) normiert:

  • Das Vergleichswertverfahren, das die Kaufpreise von hinreichend übereinstimmenden Vergleichsgrundstücken heranzieht, wird vor allem bei unbebauten Grundstücken und Eigentumswohnungen angewendet.
  • Das Sachwertverfahren, bei dem der Wert von baulichen Anlagen (Gebäude, Betriebseinrichtung, Außenbereich, sonstige Anlagen) nach den Normalherstellungskosten ermittelt wird und der Bodenwert nach dem Vergleichswertverfahren, kommt vor allem bei selbstgenutzten Immobilien zur Anwendung.
  • Das Ertragswertverfahren, bei dem der Gebäudewert auf Grundlage des Ertrags und der Grundstückswert über das Vergleichswertverfahren ermittelt wird, wird bei Gewerbeobjekten und Betreiberimmobilien (z. B. Hotels oder Krankenhäuser) angewendet.

Immobilienkomplex mit Bäumen

Benötigen Sie eine Immobilienbewertung in Aschaffenburg?

Dann freuen wir uns über Ihren Anruf unter 06021-4 41 81 00. Gerne können Sie uns Ihr Anliegen (auch außerhalb unserer Bürozeiten) über unser Kontaktformular unverbindlich zukommen lassen. Bitte teilen Sie uns mit, wann wir Sie zurückrufen dürfen und was wir konkret für Sie tun können.