Immobilienbewertung Konstanz

Bau- und Immobilienbewertung in Konstanz und am Bodensee – durch kompetente HSP-Sachverständige!

Die Wertermittlung von Immobilien, oder, wie der Fachmann sagt: unbebauten und bebauten Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten – wie z. B. Erbbaurechte, Wohnungsrechte oder sonstige Nutzungsrechte – unterliegt bestimmten Rechtsnormen.

Eine sachgerechte Immobilienbewertung (auch Grundstücksbewertung genannt) bestimmt Marktwert bzw. Verkehrswert eines Objekts präzise und umfassend. Dabei bezieht die Bewertung nicht nur wirtschaftliche und technische, sondern auch rechtliche Eigenschaften der jeweiligen Immobilie ein. Die Wertermittlung soll für den Auftraggeber nachvollziehbar sein, für einen Fachmann überprüfbar.

Gute Gründe, weshalb nur qualifizierte Sachverständige Grundstücke und Immobilien im Wert beziffern sollten! In Konstanz und der Region Hochrhein-Bodensee und über diese hinaus führen HSP Sachverständige solche Wertermittlungen auf Basis nationaler wie internationaler Standards durch. Wenngleich unser Schwerpunkt auf der Bau- und Immobilienbewertung in Konstanz für gewerbliche Auftraggeber und die öffentliche Hand liegt, stehen wir Ihnen auch im Rahmen der Wertermittlung privater Immobilienanwesen zur Seite.

Team aus Immobiliensachverständigen

HSP Immobiliensachverständige: Ihr Team für Immobilienbewertung in Konstanz

Jede Immobilien- und Grundstücksbewertung, jedes Verkehrswertgutachten gehört in die Hand erfahrener Immobiliensachverständiger, die über die dazu nötige Sachkunde und langjährige Berufserfahrung verfügen. Dies zu erkennen, ist für den Laien gar nicht so einfach. Denn die Begriffe Gutachter und Sachverständiger sind nicht geschützt – im Prinzip kann sich jeder so nennen, ungeachtet seiner Qualifikation. Um Fachkompetenz zu erkennen, braucht es also mehr als nur ein Namensetikett.

Exzellent qualifizierte Gutachter erkennen Sie z. B. daran, dass es sich um öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige handelt, oder um Sachverständige, die nach DIN 17024 zertifiziert sind, beispielsweise Hyp-Zert Sachverständige. Sachverstand mit geschütztem Gütesiegel, das nur Gutachter erhalten, die sich durch persönliche Eignung, spezielle Sachkunde und viel Praxiserfahrung verdient gemacht haben – nachweislich, gegenüber der zuständigen Bestellungskörperschaft.

Für HSP Immobilienbewertung Konstanz und Hochrhein-Bodensee fungiert die Industrie- und Handelskammer als verlässliche Kontrollinstanz. Sie benötigen ein gerichtsfestes Verkehrswertgutachten? Die IHK-Konstanz Hochrhein-Bodensee gewährleistet, dass Ihnen als gewerblichem oder öffentlichem Auftraggeber IHK-Sachverständige mit ausgezeichneter Qualifikation und Integrität zur Verfügung stehen.

Bei HSP wird diese Expertise durch die Industrie- und Handelskammer Würzburg-Schweinfurt überwacht und gewährleistet. Diese stellt sicher, dass Gerichten und Behörden sowie gewerblichen und privaten Auftraggebern für die Erstellung von Verkehrswertgutachten auch in Konstanz und der Region Bodensee hochqualifizierte, vertrauenswürdige und absolut integre Sachverständige zur Verfügung stehen.

Gütesiegel der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen

 

HSP Bau- und Immobiliengutachter: Unsere Leistungen für den Raum Konstanz Hochrhein-Bodensee

Welchen Wert hat Ihre Immobilie – und wie ist dieser zu berücksichtigen, steuerlich oder bilanzrechtlich? Als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige unterstützen wir Sie mit Fachkompetenz, Weitblick und Erfahrung in allen Fragen rund um das Thema Immobilienbewertung in Konstanz und der Region Bodensee.

Steuerliche Wertermittlung im Kontext Ihrer Immobilienbewertung Konstanz und der Bodensee Region

Als Immobilienbesitzer können Sie einen Teil der Anschaffungskosten Ihres Objekts als AfA (Absetzung für Abnutzung) bei der Steuer geltend machen – und zwar die Kosten der Anschaffung des Gebäudes. Um diese zu beziffern, ist zunächst der Kaufpreis in Gebäude- und Grundstücksanteil zu splitten – Das Rechenwerkzeug, welches durch das Bundesfinanzministerium zur Verfügung gestellt wird, erzielt in vielen Fällen nicht das beste, zulässige Ergebnis, auf das der Steuerpflichtige einen Rechtsanspruch hat. Die Erzielung des besten Ergebnisses im Rahmen des geltenden Steuerrechts, das ist eine der Kernkompetenzen von HSP Sachverständige Konstanz und Hochrhein-Bodensee.

Der Bundesfinanzhof hat das Bewertungstool des Bundesfinanzministeriums für untauglich erklärt (BFH 21.01.2020, IX R 26/19), da es Steuerpflichtige benachteiligt. Auch das nun nachgebesserte Tool weist für den Steuerpflichtigen in vielen Fällen ein ungünstiges Ergebnis aus. Wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihren persönlichen HSP Immobiliengutachter, um sich zur Aufteilung des Kaufpreises zwecks AfA gem. EstG § 7 Abs. 4 Satz 2 beraten zu lassen.

Mit welcher AfA können Sie rechnen? Ist Ihr Gebäude weder Teil des Betriebsvermögens noch Wohnraum, sind für die AfA üblicherweise drei Prozent der anteiligen Anschaffungskosten anzusetzen. Dem steht eine Nutzungsdauer von 33,3 Jahren gegenüber – was jedoch nicht zwingend der tatsächlichen Nutzungsdauer entspricht. Das Ziel ist ein möglichst hoher Abschreibungssatz: Unsere Immobilienbewertung für Konstanz und den Bodensee Raum ermittelt die tatsächliche Nutzungsdauer gem. EstG § 7 Abs. 4 Satz 2 für Sie.

Erbstreitigkeiten und die Bestimmung von Pflichtteilen tangieren nicht selten auch Immobilien eines Betriebsvermögens. Für Immobilien und Grundstücke ist der Verkehrswert zu bestimmen. Als Steuerpflichtiger eröffnet sich Ihnen hier die Option, Ihr Objekt im Betriebsvermögen mit einem niedrigeren gemeinen Wert zu beziffern, als steuerliche Bewertungsverfahren dies vorsehen. Als öffentlich bestellte Sachverständige für Immobilienbewertung in Konstanz Hochrhein-Bodensee erstellen wir Ihr entsprechendes Verkehrswertgutachten für die Finanzverwaltung.

Immobilienbewertung Konstanz: für Finanzinvestition und Bilanzierung

Verlässliche Immobilienwertermittlung ist auch bei der Bilanzierung von Grundstücken und Gebäuden sowie der Bewertung von Finanzinvestitionen von Belang: Wir erstellen qualifizierte Gutachten im Rahmen der Einkommen- oder Erbschaftsteuer und beziffern den Verkehrswert auf Basis der International Accounting Standards 40 (IAS 40).

Verkehrswertgutachten für Immobilien im Raum Nürnberg

Sie möchte eine Immobilie in Nürnberg erwerben oder zum Kauf anbieten? Als HSP Sachverständige für Immobilienbewertung in Nürnberg ermitteln wir den Verkehrswert objektiv und verlässlich und erstellen Ihr Verkehrswertgutachten.

Immobilienbewertung Konstanz und Hochrhein-Bodensee: Verkehrswert ermitteln – wie geht das?

Die deutsche Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) kennt drei unterschiedliche normierte Verfahren der Wertermittlung:

1) Vergleichswertverfahren

Dieses Verfahren kommt überwiegend zur Wertermittlung von unbebauten Grundstücken und Eigentumswohnungen zum Einsatz, gestützt auf die Kaufpreise hinreichend übereinstimmender Vergleichsobjekte.

2) Sachwertverfahren

Das Sachwertverfahren – hauptsächlich angewendet bei selbstgenutzten Immobilien – ermittelt den Wert von baulichen Anlagen wie Gebäuden,  Außenbereich und sonstigen Anlagen mit Blick auf die Normalherstellungskosten und einer Alterswertminderung; der Bodenwert wird nach Vergleichswertverfahren bestimmt.

3) Ertragswertverfahren

Hier wird der Gebäudewert auf Ertragsbasis und den geeigneten Ertragsvervielfältigern ermittelt und kommt bei Gewerbeobjekten und Betreiberimmobilien wie Gastronomie, Hotels oder Kliniken zur Anwendung.

 

Immobilienkomplex mit Bäumen | Immobilienbewertung Köln

Sie benötigen eine belastbare Immobilienbewertung in Konstanz und im Bodenseeraum?

Als erfahrene Sachverständige für Immobilienbewertung in Konstanz sind wir mit der Region langjährig vertraut – und erfüllen unsere verantwortungsvolle Aufgabe auf Grundlage hoher fachlicher und ethischer Maßstäbe.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme, rufen Sie uns einfach an. Was können wir für Sie tun? Auch außerhalb unserer Geschäftszeiten haben Sie die Möglichkeit, uns Ihr Anliegen zu schildern: Nutzen Sie einfach unser Kontaktformular – wir rufen Sie zeitnah zurück!