Öffentliche Bestellung und Vereidigung
Um Experten mit herausragender Fachkompetenz von weniger qualifizierten Anbietern abzugrenzen, sieht die deutsche Gesetzgebung die öffentliche Bestellung vor.
Dies wird durch das geschützte Gütesiegel der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen kenntlich gemacht.
Gerichten und Behörden, aber auch der Öffentlichkeit stehen dadurch hochqualifizierte, vertrauenswürdige und integre Sachverständige zur Verfügung. Für die erfolgreiche Arbeit von privaten und öffentlichen Auftraggebern schafft die öffentliche Bestellung Vertrauen in die hohe Kompetenz der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen.
Unsere öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen wurden darauf vereidigt, ihre Sachverständigenleistungen unabhängig, weisungsfrei, persönlich, gewissenhaft und unparteiisch zu erbringen. Darüber hinaus sind sie zur Verschwiegenheit verpflichtet und erfüllen einen umfangreichen Pflichtenkatalog.
Weiterführende Informationen zur Öffentlichen Bestellung und Vereidigung erhalten Sie beim Institut für Sachverständigenwesen (IfS) und auf den Seiten des Freistaates Bayern.