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Der Würzbuger Bildungsfonds unterstützt benachteiligte Kinder und Jugendliche in zahlreichen Grund- und Mittelschulen in Würzburg und Umgebung. Die Schulen erhalten finanzielle Zuwendungen für maßgeschneiderte Förderungen.
Christian Weis und Markus Stürzenberger, Geschäftsführer der HSP Sachverständige, betonten bei der Scheckübergabe die Bedeutung der Unterstützung für die Bildungschancen der jungen Generation: “Wir sind stolz darauf, mit unserer diesjährigen Spende an den Bildungsfonds der Bürgerstiftung Würzburg und Umgebung Teil einer Gemeinschaft zu sein, die sich für die Zukunft unserer jungen Generation einsetzt.”


v.l.n.r.: Markus Stürzenberger, Gesellschafter und Geschäftsführer HSP
Sachverständige; Christian Weis, Gesellschafter und Geschäftsführer HSP Sachverständige und Lucia Rühling, Projektleiterin Würzburger Bildungsfonds bei der Scheckübergabe. Foto: Tom Bizuga, HSP Sachverständige
Mehr Informationen zum Würzbuger Bildungsfonds und unserer Spende unter: 3.000 Euro für den Würzburger Bildungsfonds · Bürgerstiftung Würzburg und Umgebung
Zur Verstärkung unseres dynamischen Teams suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n
in Voll- oder Teilzeit

Möchten Sie Teil unseres Teams werden? Bei Interesse senden Sie bitte Ihre ausführlichen Bewerbungsunterlagen per E-Mail an bewerbung@hsp-sachverstaendige.de oder rufen Sie uns an: 0931/7050700
Seit mehr als 20 Jahren nehmen wir, HSP Sachverständige, als Teil des Wirtschaftslebens und als Organ der Rechtspflege unsere öffentliche Aufgabe wahr. Über unsere berufliche Kerntätigkeit hinaus ist es uns aber gerade in der jüngsten Zeit ein großes Anliegen, im aktuellen gesellschaftlichen Diskurs unsere Haltung deutlich zu machen:
Wir stehen ein gegen jegliche Diskriminierung und Ausgrenzung von gesellschaftlichen Minderheiten. Wir erkennen die Problematik der gegenwärtigen und einer künftigen globalen Flüchtlingsbewegung durchaus an. Hieraus resultieren nachvollziehbar Ängste in großen Teilen unserer Gesellschaft. Wir sind aber nicht bereit, für diese Ängste Geflüchtete und andere Minderheiten verantwortlich zu machen. Die Flucht in völkische und diskriminierende Denkweisen eines 19. und frühen 20. Jahrhunderts sehen wir als große Gefahr für die Freiheit und den Wohlstand, den sich unser Land und Europa in den letzten fast 80 Jahren erarbeitet hat.

Auf die Initiative unseres Gründungsgesellschafters Eduard Hartmann hin haben wir gerne mit 10.000 anderen an der Kundgebung für Vielfalt und gegen Rechtsextremismus am 3. März in Würzburg teilgenommen
Unter dem Motto „Neugierig ins Leben starten“ werden in der inklusiven Kita der Lebenshilfe Würzburg e.V. Kinder im Alter von einem Jahr bis zum Schuleintritt gemeinsam betreut. Im „Haus am Bach“ ist jedes Kind herzlich willkommen und darf sich in seinem Tempo entwickeln und „die Gemeinschaft mit seinen Erfahrungen, Kompetenzen und seiner Individualität bereichern„.
Dieses Jahr unterstützen wir die inklusive KiTa der Lebenshilfe Würzburg e.V.. Allen Bewohnern des „Haus am Bach“ wünschen wir eine glückliche Zukunft.


Näheres zur Inklusiven KiTa „Haus am Bach“unter https://www.lebenshilfe-wuerzburg.de/inklusive-kita
Wenn globale und persönliche Herausforderungen anstehen, geraten oft andere Probleme in den Hintergrund. Besonders in den vergangenen Jahren kamen Pflegekräfte oft körperlich und psychisch an ihre Grenzen. Die Anerkennung für ihre wichtige Arbeit in unserer Gesellschaft kam und kommt zudem oft zu kurz. Eine Änderung der angespannten Situation in der Pflege ist leider nicht in Sicht.
Wir haben uns daher dieses Jahr entschieden, die Pflegedankstiftung von Herrn Winfried Wiendl zu unterstützen.
Die Pflegedankstiftung gibt Pflegekräften Bestätigung für ihre wichtige und verantwortungsvolle Tätigkeit und fördert die Nachwuchssuche für den Beruf als Pflegefachkraft. Zudem hilft die Stiftung von Herrn Winfried Wiendl mit, das Image dieses für die Gesellschaft wichtigen Berufsbildes aufzuwerten.
So möchte die Pfelgedankstiftung „dazu beitragen, dass es uns gut geht, wenn es uns einmal nicht mehr so gut geht.“
Näheres zur Arbeit und den Projekten unter https://www.pflegedank-stiftung.de/
Unsere langjährige Sachverständige Dipl.-Ing. (FH) Petra Hartmann hat erfolgreich die Zertifizierungsprüfung auf Grundlage der ISO/IEC 17024 zur Immobiliengutachterin HypZert F für finanzwirtschaftliche Zwecke bestanden.
Frau Hartmann ist nun als Immobilienbewerterin nach HypZert legitimiert, qualifizierte Gutachten zur Markt- und Beleihungswertermittlung sämtlicher Immobilienarten zu erstellen. HypZert ist die führende Zertifizierungsstelle für Immobiliengutachter/ innen in der Finanzwirtschaft. Wie auch die öffentliche Bestellung und Vereidigung garantieren HypZert Zertifikate Qualität und Professionalität, sowie langjährige Berufserfahrung und Wissen.
Somit stehen unseren Kunden neben öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen auch HypZert zertifizierte Sachverständige zur Verfügung.

Zur Ergänzung unseres Teams suchen wir für die Immobilienbewertungssparte einen
in Voll- oder Teilzeit.
Wir bieten:
Das bringen Sie mit:
Bei Interesse senden Sie bitte Ihre ausführlichen Bewertungsunterlagen per E-Mail an
info@hsp-sachverstaendige.de oder rufen Sie uns an: 0931 70 50 700
01.05.2021
Aus HARTMANN SCHULZ PARTNER wird ab dem 01.05.2021 die
HSP Bau- und Immobiliensachverständige GmbH & Co. KG.
Zudem ziehen wir um und sind ab dem 17.05.2021 in unseren neuen Geschäftsräumen unter folgender Adresse zu erreichen:
Martin-Luther-Straße 6, 97072 Würzburg.
Was unverändert bleibt:
Unser Einsatz für Ihren Erfolg in gewohnter Weise.
15.03.2021
Im Gegensatz zu Gebäuden unterliegt der Grund und Boden keiner Abnutzung. Entsprechend ist auch keine Absetzungen für Abnutzung (AfA) gem. § 7 Abs. 4 EStG vorzunehmen. Grundstückskaufpreise sind daher aufzuteilen in einen Anteil für die baulichen Anlagen und einen Bodenwertanteil.
Zur Vereinfachung hatte das Bundesfinanzministerium (BMF) im Jahr 2014 eine Arbeitshilfe veröffentlicht, mit der die Kaufpreisaufteilung ohne Hinzuziehung eines Sachverständigen durchgeführt werden könne. Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH, Beschluss vom 21.07.2020, IX R 26/19) beendet nun die jahrelange Praxis von überschlägigen Kaufpreisaufteilungen auf Grundlage der Arbeitshilfe des BMF.
Hartmann Schulz Partner beschäftigt sich seit geraumer Zeit mit dem Thema der Gebäudeabschreibung. Herr Markus Stürzenberger hat nun einen Aufsatz zum aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) erstellt. Er wurde in der Ausgabe 3/2021 in der Fachzeitschrift Der Sachverständige (DS), Fachzeitschrift für Sachverständige, Kammern, Gerichte und Behörden, veröffentlicht.
Lesen Sie mit den gesamten Aufsatz auf Beck-Online.